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Channel: Kommentare zu: Herr B. und sein Weltuntergang
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Von: Pierre Castell

Stern der Woche? Hoffentlich kennt Bierverkäufer Blank überhaupt die Sendung und den Hintergrund des “Stern der Woche”. Bundesweite “Popularität” für 370.- Euro (Gebühr für die Wortmarke...

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Von: Pierre Castell

Falls jemand nicht versteht, was ich eben geschrieben habe, hier nochmal zu besseren Verständlichkeit mein Kommentar vom 4. Januar 2013: ___________________ Vielleicht hat Herr Blank gar nicht die...

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Von: gnaddrig

Also, wenn der Herr B. Geschäftssinn hat, gibt er offen zu, dass er ins Braune gegriffen hat und benennt seinen Laden in “Abmahnung” um. Dann hätte er u.U. ein paar Lacher auf seiner Seite, und der...

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Von: MrSnoops

Mal eine andere Frage, was passiert eigentlich wenn die abmahnungen scheitern ? Muss der Herr Blank den Rechtsanwalt mit dem Betrag entlohnen, den er den abgemahnten in Rechnung stellen wollte ?

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Von: Bernd Harder

@Mr.Snoops: Eine ungerechtfertige Abmahnung ist schadenersatzpflichtig – dann hätte der Herr B. mindestens die Anwaltskosten der Abgemahnten zu zahlen.

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Von: Markus

Ich finde es ziemlich lustig, dass das für ihn noch ein ganz, ganz teurer Spaß wird. Da sich die Verklagten zusammengetan haben, sehe ich sehr gute Chancen, dass die Eintragung der Marke rückwirkend...

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Von: trixi

Den “Stern”-Beitrag gibt’s hier, und die neuesten Frankenpost-Artikel: http://www.stern.de/tv/stern-der-woche-ein-patent-auf-den-weltuntergang-1952426.html...

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Von: Pierre Castell

Herr B. hat zumindest einen Türsteher, der im Stern-TV-Beitrag angenehmer wirkte als die meisten anderen Türsteher von Discotheken. Der arme Kerl musste für seinen Chef sogar seinen Kopf herhalten. Ob...

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Von: Pierre Castell

Stern der Woche? Hoffentlich kennt Bierverkäufer Blank überhaupt die Sendung und den Hintergrund des „Stern der Woche“. Bundesweite „Popularität“ für 370.- Euro (Gebühr für die Wortmarke...

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Von: Pierre Castell

Falls jemand nicht versteht, was ich eben geschrieben habe, hier nochmal zu besseren Verständlichkeit mein Kommentar vom 4. Januar 2013: ___________________ Vielleicht hat Herr Blank gar nicht die...

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Von: gnaddrig

Also, wenn der Herr B. Geschäftssinn hat, gibt er offen zu, dass er ins Braune gegriffen hat und benennt seinen Laden in „Abmahnung“ um. Dann hätte er u.U. ein paar Lacher auf seiner Seite, und der...

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Von: MrSnoops

Mal eine andere Frage, was passiert eigentlich wenn die abmahnungen scheitern ? Muss der Herr Blank den Rechtsanwalt mit dem Betrag entlohnen, den er den abgemahnten in Rechnung stellen wollte ?

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Von: Bernd Harder

@Mr.Snoops: Eine ungerechtfertige Abmahnung ist schadenersatzpflichtig – dann hätte der Herr B. mindestens die Anwaltskosten der Abgemahnten zu zahlen.

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Von: Markus

Ich finde es ziemlich lustig, dass das für ihn noch ein ganz, ganz teurer Spaß wird. Da sich die Verklagten zusammengetan haben, sehe ich sehr gute Chancen, dass die Eintragung der Marke rückwirkend...

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Von: Pierre Castell

Herr B. hat zumindest einen Türsteher, der im Stern-TV-Beitrag angenehmer wirkte als die meisten anderen Türsteher von Discotheken. Der arme Kerl musste für seinen Chef sogar seinen Kopf herhalten. Ob...

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